FAQ: Wie steht's mit der Kostenerstattung von Heilpraktikerbehandlungen??

Eine Frage, die meine Klientinnen und Klienten umtreibt ist, wie sich naturheilkundliche Therapien bei HeilpraktikerInnen bezahlbar machen lassen.

Oder anders:

  • Übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für HeilpraktikerInnenbehandlungen?
  • Welche Möglichkeiten der Finanzierung gibt es?

Zu diesem Zweck habe ich mich hinter mein Notebook geklemmt und die Internetseiten der zehn mitgliederstärksten Krankenkassen Deutschlands durchforstet. Inwieweit werden ihre Mitglieder darin unterstützt „alternative Heilmethoden“ in Anspruch nehmen zu können?

Es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht.

Die schlechte zuerst:

Die Antworten von einigen Krankenkassen lauten im Hinblick auf die Kostenübernahme von Akupunkturbehandlungen reichlich westlich symptomorientiert: Es werden die Kosten übernommen für 10 Behandlungen bei chronischen Lendenwirbelsäulenschmerzen und durch Gonarthrose verursachte chronische Kniegelenksschmerzen, wenn die Beschwerden seit mindestens sechs Monaten bestehen – und zwar dann, wenn die Behandlung von einem Vertragsarzt durchgeführt wird. Die Behandlungen müssen innerhalb von sechs Wochen abgeschlossen sein. Dazu sei gesagt, dass es sich bei dieser Behandlungsdauer nur um eine reine Akutbehandlung handeln kann. Soll die Symptomatik so gut als möglich an ihrer Wurzel gepackt und ursächlich behandelt werden, ist es unrealistisch innerhalb von sechs Wochen eine grundlegende Verbesserung herbeizuführen, wenn das Problem schon Monate, oft sogar Jahre lang besteht.

Und nun kommt die gute Nachricht:

Bei einigen Krankenkassen findet man Kombitarife zur Pflichtversicherung (Zusatzversicherungen), mit diesen die Kosten für HeilpraktikerInnenbehandlungen teilweise oder sogar zu 100% übernommen werden. Und falls dies nicht der Fall sein sollte gibt es dennoch mittlerweile eine Vielzahl an HeilpraktikerInnenversicherungen, die neben der gesetzlichen Versicherung privat abgeschlossen werden können. Diese belaufen sich zwischen 8 EUR bis 25 EUR monatlich, je nach Alter und Krankheitsbild der/des Versicherten, und es werden in der Regel zwischen 80 - 100 % der Kosten für Naturheilverfahren übernommen, maximal bis zu 1500 EUR jährlich. Die Recherche nach der passenden Versicherung ist mithilfe von Vergleichsportalen im Internet einfach und schnell machbar.

Im Falle einer privaten Krankenversicherung sollte vor Beginn der Behandlungssequenz nachgefragt werden, welche Kosten genau übernommen werden. Allgemein ist die Höhe der Kostenübernahme abhängig vom gewählten Tarif. Im einfachen Fall übernimmt die Versicherung den regulären Satz der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Im idealen Fall hingegen können bis zum 2,5-fachen des Satzes übernommen werden. Ein einfacher Basisschutz übernimmt meist nicht die vollen Kosten, wohingegen ein Premium-Tarif teilweise für alle Kosten aufkommen kann.

Hier lohnt es sich, die Tarife genau zu vergleichen.

Letztendlich ist es eine Frage, die sich eine Jede/ ein Jeder im Leben zu beantworten hat:

„An welchen Stellen ist es mir persönlich wichtig meine Zeit und mein Geld zu investieren, und was bedeutet für mich ‚Selbstfürsorge‘?“

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